Einreise nach Frankreich

Brauchen Sie ein Visum?

Das Verfahren des eingegangenen Visumantrages hängt von der Nationalität des Studenten und von der Dauer des Aufenthaltes ab. Zuerst muss überprüft werden ob Sie überhaupt ein Visum benötigen, damit das korrekte Vorgehen verfolgt werden kann; dafür konsultieren Sie das Aussenministerium (Ministère des Affaires Etrangères).

Verfahren zum Erlangen des Visums

- Füllen Sie den Fragebogen für ein Visum « kurzer Aufenthalt » aus
- Bereiten Sie Ihr Dossier mit den folgenden Beilagen vor:
  • Aktuelles Passfoto
  • Gültiges Reisedokument (die Gültigkeit muss mindestens 3 Monate über der beantragten Visumsdauer liegen) Beförderungspapier für Hin- und Rückreise (Bei der Einreichung des Antrages wird eine Reservierungsbestätigung verlangt.) Kursbestätigung der Schule*
  • Bestätigung der Unterbringung in Frankreich (Unterkunftsbestätigung, Reservation Hotel, Eigentumsurkunde, Mietpachtvertrag oder sonstige Bestätigung des Besitzes oder Mietens einer Wohnung.)*
  • Belege der Existenzmittel für die Dauer des Aufenthaltes : Devisen, Konten, Reiseschecks oder Stipendium, die ihre Dauer und ihren Betrag angeben
  • Versicherung zur Deckung allfälliger Kosten für eine ärztliche Behandlung oder gegebenenfalls die Rückführung ins Heimatland.
*Diese Bestätigungen werden Ihnen durch die ESL, nach der Gesamtverordnung der Unterrichts- und Unterkunftskosten geliefert.

Nehmen Sie danach Kontakt mit der Botschaft Ihres Landes in Frankreich auf und legen Sie Ihre Akte vor.

Die Bearbeitung des Visumantrages dauert in der Regel 2 bis 15 Tage.

Bemerkungen

Der Visumantrag « kurzer Aufenthalt » muss bei der französischen Botschaft im Heimatland des Studenten gestellt werden.

Die Verlängerung des Visums « kurzer Aufenthalt » ist auf französischem Territorium nicht möglich, der Student muss dazu in sein Heimatland zurückkehren.