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Studenten eines Landes welches Mitglied des ALCP ist

Diese Studenten haben aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens das Recht in die Schweiz einzureisen und sich dort aufzuhalten. Sie können nur mit einem gültigen Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte in die Schweiz einreisen und Ihre Aufenthaltsgenehmigung direkt in Ihrer Wohngemeinde beantragen.

Einreise in die Schweiz:
- Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
- kein Visum erforderlich

Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz:
- Sie müssen eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz beantragen. Dies machen Sie entweder bei der Ausländerbehörde Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz, oder (wenn Sie noch nicht in der Schweiz sind) bei der Einwohnerbehörde des Kantons in dem Sie wohnen werden.

Ankündigung der Ankunft in der Schweiz:
Der Student muss seine Ankunft in der Schweiz innerhalb von 8 Tagen nach seiner Ankunft bei der Einwohnerbehörde seiner Wohngemeinde melden.

Erforderliche Dokumente:
- Bericht über die Ankunft des Studenten aus einem Land welches Mitglied des ALCP ist
- Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
- Nachweis über die finanziellen Mittel, also alle Dokumente die die Einnahmen und das Vermögen betreffen
- Bestätigung der Einschreibung des Studenten in der Schule, sowie der Länge des geplanten
Kurses an dieser Schule

Ankündigung der Ausreise aus der Schweiz:
Die Ausreise des Studenten muss der Einwohnerbehörde der Gemeinde gemeldet werden.

Studenten eines Landes welches NICHT Mitglied des ALCP ist

Einreise in die Schweiz:
- Der Student muss ein Studentenvisum bei der Schweizer Botschaft seines Landes beantragen.

Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz:
Die Aufenthaltsgenehmigung muss bei der Einwohnerbehörde des Kantons, in welchem der Student seinen Kurs bzw. sein Studium machen wird, ersucht werden. Der Antrag für diese Genehmigung muss zur selben Zeit gemacht werden wie der Antrag für ein Studentenvisum bei der Schweizer Botschaft!!
Der Student muss in seinem Land auf die Bewilligung seiner Aufenthaltsgenehmigung warten.


Erforderliche Dokumente:
- Formular « Application for a temporary residence permit for study purposes in the canton of
Vaud » bzw. « Demande d'autorisation de séjour temporaire pour études dans le Canton de
Vaud »
- Kursbestätigung der Schule
- Bestätigung der Bezahlung der Schulkosten der ersten 6 Monate
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Bestätigung der Sprachkenntnisse
- Finanzielle Mittel (der Student muss das Formular von SPOP, welches im Formular
« application for a temporary resident permit » bzw. « demande d'autorisation de séjour
temporaire » enthalten ist)
- Bisherige Aufenthaltsgenehmigungen für die Schweiz
- Kurzes Schreiben, in dem der Student versichert, die Schweiz am Ende des geplanten
Aufenthalts wieder zu verlassen
- Vormundschaft eines Minderjährigen
- Grant holder
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte)


Ankündigung der Ankunft in der Schweiz:
Der Student muss seine Ankunft in der Schweiz innerhalb von 8 Tagen nach seiner Ankunft bei der Einwohnerbehörde seiner Wohngemeinde melden.

Erforderliche Dokumente:
- Bericht über die Ankunft des Studenten aus einem Land welches NICHT Mitglied des ALCP ist
- Kopie eines gültigen Reisepasses, Personalausweis oder Identitätskarte
- Kopie des Nachweises über die finanziellen Mittel, also alle Dokumente die die Einnahmen und das Vermögen betreffen
- Bestätigung der Einschreibung des Studenten in der Schule, sowie der Länge des geplanten
Kurses an dieser Schule

Ankündigung der Ausreise aus der Schweiz:
Die Ausreise des Studenten muss der Einwohnerbehörde der Gemeinde gemeldet werden.

Bemerkungen

Die Aufenthaltsgenehmigung für Studenten muss bei der Einwohnerbehörde des jeweiligen Kantons in der Schweiz beantragt werden.

Wenn der Student seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern will, muss er einen neuen Antrag stellen, und das ganze Verfahren erneut durchlaufen.

Im Falle dass der Student in derselben Gemeinde umzieht, oder in eine andere Gemeinde zieht, muss er seine Gemeinde darüber informieren.