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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anmeldung und Bestätigung
Jede per Post, E-Mail, Fax oder Telefon bei ESL Education S.A. (nachfolgend als ESL bezeichnet) eingegangene Anmeldung wird als gültig betrachtet. Eine solche Anmeldung wird innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt bestätigt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen und endgültig, sobald ESL die Anmeldung bestätigt hat. Diese ist damit rechtskräftig. Wenn die angemeldete Person gesetzlich volljährig ist, wird sie als Vertragspartner angesehen. Ist die angemeldete Person minderjährig, gilt ihr gesetzlicher Vertreter als Vertragspartner. Dieser muss in diesem Fall den Anmeldevertrag unterzeichnen und darin seine genaue Adresse angeben. Die vertragsmässig zu einem Sprachaufenthalt angemeldete Person wird als Teilnehmender angesehen und nachfolgend als solcher bezeichnet. Der Unterzeichnende des Vertrags (der Teilnehmende selbst oder bei Minderjährigkeit sein gesetzlicher Vertreter) wird als Vertragspartner angesehen und nachfolgend als solcher bezeichnet.
2 Bei der Anmeldung gelieferte Angaben
Der Vertragspartner bescheinigt ausdrücklich, dass die in der Anmeldung zum Sprachkurs gemachten Angaben genau sind und der Wahrheit entsprechen. Jegliche unrichtige Angabe oder jegliche Auslassung einer Information kann jederzeit und ohne weitere Formalität zum Ausschluss vom Kurs führen (z.B. ein „kompletter Anfänger“, der sein Niveau überbewertet hat, um einen Kurs ausserhalb der offiziellen Termine der Stufe „komplette Anfänger“ beginnen zu können). In diesem Fall wird der Kursbetrag für den Sprachaufenthalt nicht zurückerstattet, auch nicht zum Teil.
3 Anmeldegebühr
ESL erhebt für jede Anmeldung CHF 110,-/EUR 75,- an Anmeldegebühr. Diese Gebühren können nicht rückerstattet werden. Bei später Anmeldung, das heisst ab zwei Wochen vor Beginn des Sprachaufenthaltes, werden dem Teilnehmenden CHF 50,-/ EUR 35,- an Expressgebühren verrechnet.
4 Gebühr für Vertragsänderungen
Wenn der Teilnehmende nach der Anmeldebestätigung durch ESL einen Wechsel des Kurstyps oder eine andere Art der Unterbringung anfordert, muss er eine Gebühr von CHF 80.–/EUR 55.– für die Vertragsänderung bezahlen. Diese Gebühr muss im Moment des Änderungsantrags geleistet werden. Wenn der Teilnehmende den Sprachaufenthalt im selben Kurszentrum verlängern möchte, werden keine zusätzlichen Gebühren verrechnet.
5 Zahlungsbedingungen
Sobald der Teilnehmende die Anmeldebestätigung erhalten hat, sind folgende Gebühren unmittelbar zu begleichen:
- eine Anzahlung in der Höhe von CHF 250,-/EUR 170,-
- die Anmeldegebühr in der Höhe von CHF 110,-/EUR 75,- (im Preis des Sprachaufenthalts
nicht inbegriffen)
- die Beiträge für die Stornierungsversicherung und/oder Krankenversicherung (wenn
Versicherungen abgeschlossen wurden)
Der Gesamtrestbetrag wird spätestens vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer Anmeldung später als vier Wochen vor Kursbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort bei Rechnungserhalt zu zahlen. Die Kurs und die Unterkunft werden nicht als bezahlt angesehen, wenn der entsprechende Betrag nicht auf dem von ESL in der Anmeldebestätigung angegebenen Konto eingegangen ist.
6 Zahlungsverzug
Wenn die von ESL in der Bestätigung angegebenen Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird der Vertragspartner in Verzug gesetzt. ESL behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Teilnehmenden die Kursteilnahme zu verweigern. Dabei akzeptiert ESL keinerlei Reklamationen.
7 Zahlungsnachweis
Der Teilnehmende kann aufgefordert werden, vor oder bei Kursbeginn einen Beleg als Beweis dafür vorzulegen, dass er die gesamten Gebühren für den Kurs und die Unterkunft beglichen hat. Kann der Teilnehmende einen solchen Beleg nicht vorlegen, können ihm der Unterricht und die Unterkunftsleistungen verweigert werden. Bei später Anmeldung verlangt ESL einen solchen Nachweis, bevor die der Ankunft vorhergehenden Unterlagen versendet werden.
8 Stornierung vor Kursbeginn
Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn des Sprachaufenthaltes aus dem Vertrag austreten. Ist dies der Fall, kann ESL eine angemessene Entschädigung einfordern. Die Höhe der Entschädigung hängt von der verbleibenden Zeitspanne zwischen dem Moment des Eingangs der KündigungserklaÅNrung bei ESL und dem für den Kursbeginn vorgesehenen Zeitpunkt ab. Die Höhe der Entschädigung wird nach diesem Prinzip wie folgt berechnet:
Bis zu 56 Tage vor Kursbegin n: 10 % des gesamten Rechnungsbetrages
Vom 55. bis zum 30. Tag vor Kursbeginn: 20 % des gesamten Rechnungsbetrages
Vom 29. bis zum 22. Tag vor Kursbeginn: 30 % des gesamten Rechnungsbetrages
Vom 21. bis zum 15. Tag vor Kursbeginn: 50 % des gesamten Rechnungsbetrages
Vom 14. bis zu einem Tag vor Kursbeginn: 100 % des gesamten Rechnungsbetrages
Nichterscheinen zum Kurs oder Stornierung nach dem vorgesehenen Datum: 100 %
des gesamten Rechnungsbetrages. Die Anmeldegebühren in der Höhe von CHF 110,-/EUR 75,- sowie die Beiträge für die Stornierungsversicherung bleiben fällig. Der zu zahlende Betrag für die Stornierung ist innerhalb von zehn Tag nach Erhalt der Stornierungsrechnung zu begleichen. Wenn dem Teilnehmenden ein Visum verweigert wurde und das Originaldokument über die Ablehnung der Schweizer, deutschen bzw. französischen Botschaft vorgelegt wird, erstattet ESL den gesamten gezahlten Betrag abzüglich CHF 150,-/EUR 100,- für Verwaltungsgebühren und CHF 60,-/ EUR 40,- für Bankspesen zurück.
9 Annulationsversicherung
ESL empfiehlt dem Vertragspartner ausdrücklich, eine Stornierungsversicherung abzuschliessen. Wenn der Teilnehmende eine Stornierungsversicherung abgeschlossen hat und dann seinen Aufenthalt storniert, hat er seine Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen. Ein Stornierungsversicherungsschutz kann auf keinen Fall ESL für die Nichtrückerstattung eines Kurses verantwortlich machen. ESL bietet eine Stornierungsversicherung an, die etwa 3 % des gesamten Rechnungsbetrages, nicht jedoch mehr als CHF 68,-/EUR 50,-, kostet.
10 Reisepässe und Visa
Der Teilnehmende ist für die Einhaltung der Sicherheits-, Visums- und Gesundheitsbedingungen für die Einreise und den Aufenthalt auf Schweizer, deutschem bzw. französischem Staatsgebiet verantwortlich. ESL kann auf keinen Fall für ein Einreiseoder Aufenthaltsverweigerung eines Teilnehmenden für die Schweiz, Deutschland oder Frankreich zur Verantwortung gezogen werden. Die Informationen zu den jeweiligen Sicherheits-, Visums- und Gesundheitsbedingungen sind in der Botschaft oder im Konsulat der Schweiz, Deutschlands oder Frankreichs im Aufenthaltsland des Teilnehmenden erhältlich. Im Falle eines Einreise- oder Aufenthaltsverbots für die Schweiz, Deutschland oder Frankreich aus Verschulden des Teilnehmenden erfolgt keinerlei Erstattung, auch nicht zum Teil. ESL liefert nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages für den Sprachaufenthalt ein Einladungsschreiben für den Visumantrag.
11 Unfall- und Krankenversicherung
Der Teilnehmende ist dafür verantwortlich, während der gesamten Aufenthaltsdauer eine im Land/in den Ländern des Kursortes gültige Kranken- und Unfallversicherung abzuschliessen. Wenn er bei der Anmeldung nicht über einen solchen Versicherungsschutz verfügt, fügt ESL eine angemessene Versicherungspolice, die diese Risiken deckt, hinzu. Für einen Aufenthalt in der Schweiz kostet diese Versicherung CHF 180,- monatlich, für einen Aufenthalt in Frankreich/Deutschland für EU-Bürger EUR 39,- monatlich und für Nicht-EU-Bürger EUR 79,- monatlich. Diese Versicherung wird mit dem reservierten Paket in Rechnung gestellt und deckt nur Unfälle sowie Krankheiten.
12 Durch den Teilnehmenden verursachte Schäden/Haftpflicht
Vor der Ankunft bei ESL muss jeder Teilnehmende einen Versicherungsschutz beziehen, welcher eventuelle Schäden deckt, die er während seines Aufenthaltes verursachen könnte. Der Teilnehmende haftet in allen Fällen, und zwar auch wenn er es nicht für notwendig erachtet hat, eine solche Versicherung abzuschliessen, für sämtliche Schäden, die er ESL, den Geschäftspartnern von ESL sowie Dritten zurichtet, ausser wenn die Haftung durch ESL klar nachgewiesen werden kann.
13 Pflichten des Teilnehmenden
Der Teilnehmende ist verpflichtet, den Kurs zu besuchen und hierbei pünktlich zu erscheinen. Er muss einen Kurs wählen, der seinem Niveau angemessen ist. Wenn der Teilnehmende nicht am Unterricht teilnimmt oder diesen unregelmässig besucht bzw. er durch sein Verhalten den guten Verlauf des Unterrichts beeinträchtigt, behält sich ESL das Recht vor, den betroffenen Teilnehmenden vom Kurs auszuschliessen. Dabei wird für die versäumten Lektionen sowie für die aussergewöhnlichen Reisekosten keine Rückerstattung durch ESL vorgenommen.
14 Reklamationen
Wenn ein Teilnehmender eine Reklamation beliebiger Art einreichen möchte, hat er darüber unverzüglich den Direktor der Schule zu informieren. Um eine eventuelle Rückerstattung zu erhalten, müssen sämtliche Ansuchen per Einschreiben an ESL Montreux gerichtet werden. Diese müssen unbedingt spätestes vier Wochen nach dem Vertragsende des Sprachaufenthaltes einlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist jeglicher Anspruch des Vertragspartners unwirksam.
15 Disziplin
Bei schlechtem Benehmen, äusserst undiszipliniertem Verhalten oder fehlendem guten Willen eines Teilnehmenden behält sich ESL das Recht vor, diesen jederzeit vom Kurs auszuschliessen. In diesem Fall erfolgt durch ESL keinerlei Rückerstattung für den versäumten Unterricht sowie für aussergewöhnliche Reisekosten.
16 Änderungen von Preisen, Terminen oder Leistungen
Solange dem Teilnehmenden keine Anmeldungsbestätigung ausgehändigt wurde, hat ESL das Recht, jederzeit die im Internet oder auf jedem anderen Kommunikationsmittel veröffentlichten Daten und Preise der Sprachaufenthalte zu ändern. ESL kann nach Ausstellung der Anmeldebestätigung für den Teilnehmenden Änderungen am angegebenen Leistungsprogramm anbringen, sofern diese unvermeidlich sind, sie von geringer Wichtigkeit sind, nicht das Prinzip des guten Glaubens verletzen und sie zu keinem Zeitpunkt die pädagogischen Leistungen beeinträchtigen. Wenn wichtige Änderungen die Hauptdienstleistungen von ESL betreffen, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder verlangen, an einem Sprachkurs gleicher Art teilzunehmen, sofern ESL diese Leistung anbieten kann. ESL hat dem Teilnehmenden jegliche Änderung unverzüglich mitzuteilen, welcher dann so schnell wie möglich nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von ESL seine Rechte geltend machen muss.
17 Mindestanzahl an Teilnehmenden
Wenn die für die Durchführung des Sprachkurses erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmenden (sechs Personen für die Gruppenkurse) nicht erreicht wird, hat ESL den Vertragspartner mindestens drei Wochen vor Kursbeginn darüber zu informieren. Kann ESL dem Vertragspartner keine Ersatzleistung anbieten, werden sämtliche bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet. Es besteht kein Recht auf eine Entschädigungsleistung durch ESL für einen eventuellen Zeitverlust oder andere Unannehmlichkeiten. Entspricht dem Teilnehmenden kein Niveau der Sprachkurse, behält sich ESL das Recht vor, den Gruppenkurs durch einen Privatkurs zu ersetzen, wobei die Anzahl an Privatlektionen abhängig von dem vom Teilnehmenden gezahlten Betrag ist.
18 Bustransfer
Wenn die notwendige Anzahl an Teilnehmenden (mindestens zwölf Personen) für die Organisation eines Bustransfers nicht erreicht wird, behält sich ESL das Recht vor, den betreffenden Transfer zu stornieren. Der Teilnehmende wird darüber spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn informiert. In diesem Fall erstattet ESL die gesamten Transferkosten zurück.
19 Aktivitäten
ESL behält sich das Recht vor, im Fall von schlechten Wetterbedingungen oder aufgrund von anderen Ereignissen, die nicht in Zusammenhang mit ESL stehen, eine oder mehrere in den Programmen beschriebenen und veröffentlichen Aktivitäten zu stornieren. In diesem Fall bietet ESL Ersatzaktivitäten an.
20 Stornierung eines Kurses durch ESL
ESL behält sich das Recht vor, aus Gründen der Sicherheit, bei Streik, instabiler politischer Lage oder aus allen anderen ausserordentlichen Gründen einen Kurs zu stornieren. ESL erstattet in diesem Fall die gesamten Kursgebühren zurück, behält sich aber das Recht vor, einen bestimmten Betrag für Verwaltungsgebühren einzubehalten.
21 Haftung
ESL übernimmt die gesamte Verantwortung für die angebotenen Kurse und verpflichtet sich, diese effizient entsprechend der Erfahrung und den Kenntnissen in diesem Bereich zu organisieren. ESL kann auf keinen Fall für Schäden aufgrund von Krankheit, Unfall oder aufgrund von Unannehmlichkeiten durch eine schlechte ausgeführte Dienstleistung eines von ESL beauftragten Leistungserbringers zur Verantwortung gezogen werden. Ausserdem lehnt ESL jegliche Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen, Geld usw. ab, es sei denn, diese Schäden sind aufgrund einer groben Fahrlässigkeit durch ESL entstanden.
22 Sicherheit
ESL ist ermächtigt, sämtliche notwendige Massnahmen zu ergreifen, um das Wohlergehen und die Gesundheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. ESL hat ausserdem das Recht, die entsprechenden Massnahmen durchzuführen, um den Teilnehmenden gegebenenfalls eine angemessene ärztliche Versorgung sicherzustellen. Die dabei anfallenden Heilkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners bzw. bei Minderjährigkeit zu Lasten des gesetzlichen Vertreters. Bei der Anmeldung zu bestimmten Sportpaketen mit eventuellen Risiken muss der gesetzliche Vertreter eine schriftliche Einwilligung/ Genehmigung unterzeichnen. Ohne dieses unterschriebene Dokument behält sich ESL das Recht vor, dem Teilnehmenden die Teilnahme an verschiedenen Sportaktivitäten zu untersagen.
23 Datenschutz
Die persönlichen Informationen werden bei ESL nur bei einer allgemeinen bzw. einer Preisanfrage sowie bei einer Anmeldung zu einem Kurs gespeichert. Grundsätzlich haben externe Einrichtungen und Personen keinen Zugang zur Datenbank von ESL. Die persönlichen Daten werden für die Reservierung einer Unterkunft (Gastfamilie, Studentenwohnheim oder Hotel) oder zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten übermittelt. In bestimmten Fällen liefert ESL den zuständigen Behörden diese Informationen (z.B. den Einreisebehörden). Die persönlichen Daten werden bei ESL in Montreux gespeichert und aufbewahrt. Abgesehen von der Beratung und der Reservierung können die Daten dazu genutzt werden, um den Teilnehmenden Informationen über die neuen Produkte von ESL zu erteilen.
24 Werbematerial
ESL behält sich das Recht vor, bestimmte von einem Teilnehmenden gemachte Fotos sowie Fotos, auf denen ein Teilnehmender abgebildet ist, für Werbezwecke zu behalten und zu verwenden. Gleiches gilt für eventuelle Produktionen des Teilnehmenden während seines Sprachkurses. Dieses Recht tritt ausser Kraft, wenn der Teilnehmende oder sein gesetzlicher Vertreter bei der Anmeldung schriftlich angeben, dass sie diesen Punkt ablehnen.
25 Gültiges Recht und Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen zwischen ESL und dem Teilnehmenden unterliegen ausschliesslich den Bestimmungen des Schweizer Rechts. Der Gerichtsstand ist Montreux (Schweiz). Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verkaufsbedingungen schränken keineswegs die üblichen Rechte des Vertragspartners ein.
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