BILDUNGSURLAUB
Hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung Deutschland verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für seine individuelle Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt wird. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. ESL ist in einigen Bundesländern Deutschlands als Institution für Bildungsurlaub anerkannt.